Einkommensteuer 2027: Geplante Änderungen im Überblick

Die Bundesregierung hat am 2. September 2026 den Entwurf für eine Einkommensteuerreform 2027 beschlossen. Die geplanten Änderungen sollen insbesondere kleine und mittlere Einkommen sowie Familien steuerlich entlasten. Wichtig: Es handelt sich derzeit um einen Gesetzentwurf – die endgültige gesetzliche Umsetzung kann noch Änderungen erfahren.

Geplant ist unter anderem eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro im Jahr 2028. Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von derzeit 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen.

Für Familien ist ebenfalls eine Erhöhung des Kindergeldes vorgesehen. Dieses soll 2027 von aktuell 259 Euro auf 267 Euro je Kind und Monat steigen und 2028 nochmals auf 272 Euro angehoben werden.

Darüber hinaus soll der Einkommensteuertarif angepasst werden. Nach dem Entwurf wird die zweite Progressionszone bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro abgeflacht.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Selbstständige?

Die geplanten Änderungen können sich künftig auf die Höhe der Einkommensteuer und damit auf das verfügbare Einkommen auswirken. Für Selbstständige und Unternehmer bleiben daneben eine korrekte Gewinnermittlung und die vollständige Dokumentation der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben besonders wichtig.

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