E-Rechnung: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

Die elektronische Rechnung ist inzwischen ein wichtiger Bestandteil der Digitalisierung im Rechnungswesen. Seit dem 1. Januar 2025 gelten für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern neue Regelungen zur E-Rechnung. Dabei gelten verschiedene Übergangsregelungen.

Eine E-Rechnung ist nicht einfach nur eine per E-Mail versendete PDF-Datei. Sie muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Das Bundesfinanzministerium hat seine FAQ zur E-Rechnung im März 2026 aktualisiert. Außerdem wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass im Oktober 2025 zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung angepasst.

Was sollten Unternehmen beachten?

Unternehmen sollten ihre Rechnungsprozesse überprüfen und sicherstellen, dass sie E-Rechnungen nicht nur empfangen, sondern – soweit für sie erforderlich – auch korrekt ausstellen können.

Besonders wichtig sind dabei:

geeignete Software für den Rechnungseingang und -ausgang
strukturierte und auswertbare Rechnungsdaten
korrekte steuerliche Angaben
ordnungsgemäße Archivierung
Prüfung der Übergangsregelungen

Die Umstellung auf die E-Rechnung ist damit nicht nur ein technisches Thema. Sie betrifft auch die laufende Buchhaltung und die Organisation der Geschäftsprozesse.

Adele Finanz unterstützt Unternehmen bei einer strukturierten und digitalen Buchhaltungsorganisation.

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